Verkaufsbedingungen
- Anwendungsbereich
- Diese Einkaufsbedingungen gelten ausschließlich für sämtliche Geschäftsbeziehungen, insbesondere Erklärungen, Rechtsgeschäfte und Verträge sowie deren jeweilige Durchführung zwischen dem Verhandlungspartner oder Vertragspartner (jeweils der „LIEFERANT“) und der sustainable4U GmbH („SUSTAINABLE4U“).
- Anders lautende abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des LIEFERANT werden nicht anerkannt. Sie werden auch dann nicht Bestandteil des Vertrages, wenn in einer Bestellung auf sie verwiesen wurde, es sei denn, die SUSTAINABLE4U hat zuvor der Geltung der Bedingungen des LIEFERANT ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
- Individuelle Vereinbarungen zwischen LIEFERANT und SUSTAINABLE4U gehen diesen Einkaufsbedingungen vor. Für den Nachweis ihres Inhalts ist die schriftliche Vereinbarung mit oder die Bestätigung durch die SUSTAINABLE4U maßgeblich.
- Sämtliche rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen wie Fristsetzungen, Mahnungen, Rücktritts- und Kündigungserklärungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
- Diese Einkaufsbedingungen gelten auch für zukünftige Geschäfte mit dem LIEFERANTEN, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
- Sofern aufgrund der Natur der Leistung des LIEFERANTEN oder entsprechender Vereinbarung das Leistungsergebnis einer Abnahme unterliegt, tritt in diesen Einkaufsbedingungen an die Stelle der Lieferung die Abnahme.
- Vertragsschluss, Angebote und Kostenvoranschläge
- Der LIEFERANT ist angehalten, jede Bestellung durch SUSTAINABLE4U binnen 10 Tagen nach Zugang unter Angabe eines bindenden Preises und Leistungszeitpunkts schriftlich zu bestätigen. Erfolgt diese Bestätigung nicht in der vorgenannten Frist, so ist SUSTAINABLE4U nicht mehr an seine Bestellung gebunden.
- Sämtliche Angebote und Kostenvoranschläge des LIEFERANTEN erstellt dieser auf eigene Kosten.
- Mit Annahme der Bestellung bestätigt der LIEFERANT, dass er die Bedingungen der SUSTAINABLE4U zur Kenntnis genommen hat.
- Preise, Rechnungen, Zahlungen
- Alle in der Bestellung genannten Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, in EURO.
- Der in der Bestellung der SUSTAINABLE4U ausgewiesene Preis ist bindend und fest. Er beinhaltet sämtliche Leistungen des LIEFERANT insbesondere inklusive Verpackung, Transportkosten, Versicherungsprämien, Zölle und etwaige Verbrauchssteuern.
- Preise sind ohne gesetzliche Umsatzsteuer anzugeben. Diese ist gesondert auszuweisen.
- Rechnungen sind unter Wiederholung der Angaben aus der Bestellung zu stellen: Accounting-Sustainable4U@medice.deJede Rechnung darf nur Leistungen aus einer Bestellung betreffen. Verzögerungen durch eine Nichteinhaltung dieser Anforderungen sind durch die SUSTAINABLE4U nicht zu vertreten.
- Die Zahlung erfolgt binnen 10 Tagen nach ordnungsgemäßer Lieferung an den Erfüllungsort und Rechnungsstellung. Fälligkeitszinsen schuldet die SUSTAINABLE4U nicht.
- Lieferung und Gefahrenübergang
- Die Lieferung erfolgt grundsätzlich frei Haus. Erfüllungsort für Leistungen, bei denen eine Abnahme erfolgt, ist grundsätzlich der Sitz der SUSTAINABLE4U. Der Gefahrenübergang erfolgt dann mit der Abnahme.
- Der vereinbarte Termin für die Lieferung ist bindend.
- Der LIEFERANT ist verpflichtet, die SUSTAINABLE4U unverzüglich schriftlich darüber zu informieren, wenn für den LIEFERANT erkennbar wird, dass der Termin für die Leistung nicht eingehalten werden kann.
- In den Fällen der Ziffer 4.3. kann SUSTAINABLE4U eine angemessene Nachfrist nach eigenem Ermessen setzen, nach deren fruchtlosem Ablauf SUSTAINABLE4U vom Kaufvertrag zurücktreten kann. Ist ein zwischen den Parteien vereinbart, dass eine Lieferung bis zu einem bestimmten Termin zu erfolgen hat („Absolutes Fixgeschäft“), ist ein sofortiger Rücktritt ohne Nachfrist möglich. Weitere Rechte behält sich SUSTAINABLE4U ausdrücklich vor.
- Verpackung
- Gelieferte Waren sind durch den LIEFERANT so zu verpacken, dass Beschädigungen während des Transports vermieden werden. Das verwendete Verpackungsmaterial muss umweltfreundlich sein und ist nur in dem erforderlichen Umfang zu verwenden. Das Eigentum an den Verpackungen geht auf die SUSTAINABLE4U über. Auf Wunsch der SUSTAINABLE4U nimmt der LIEFERANT die Verpackung zurück oder die SUSTAINABLE4U entsorgt die Verpackung.
- Eigentumsvorbehalt, Aufrechnung, Zurückbehaltungsrechte
- Die gelieferte Ware geht mit der Übergabe in das Eigentum der SUSTAINABLE4U über. Die Vereinbarung eines einfachen, erweiterten oder verlängerten Eigentumsvorbehaltes des LIEFERANT wird hiermit ausgeschlossen. In jedem Fall ist die SUSTAINABLE4U ohne weiteres, insbesondere ohne Genehmigung oder Anzeige, berechtigt, die gelieferte Ware zu verarbeiten oder darüber in sonstiger Weise zu verfügen.
- Eine Aufrechnung und die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten sind nur zulässig, soweit die Gegenforderung des LIEFERANT unstreitig oder rechtskräftig festgestellt worden ist. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt unberührt.
- Gewährleistung, Haftung, Lieferantenregress und sonstige Leistungsstörungen
- Der LIEFERANT hat seine Leistung frei von Sach- und Rechtsmängeln und, soweit eine Beschaffenheit nicht vereinbart ist, insbesondere gemäß den jeweils für den LIEFERANT und der SUSTAINABLE4U geltenden rechtlichen Bestimmungen zu erbringen.
- Es gelten grundsätzlich die gesetzlichen Regelungen für mangelhafte Leistungen.
- Erfüllungsort für die Nacherfüllung ist der Belegenheitsort der Sache.
- Eingangsprüfungen
- Die SUSTAINABLE4U schuldet eine Wareneingangskontrolle nur im Hinblick auf offensichtliche Mängel, Vollständigkeit und Identität der gelieferten Ware. Solche Mängel werden dem Lieferanten innerhalb von 10 Tagen nach Lieferung, andere Mängel innerhalb von 5 Tagen nach ihrer Entdeckung angezeigt. Eine solche Mängelanzeige innerhalb dieser Frist ist rechtzeitig. Eine Mängelanzeige führt keinesfalls zur Einschränkung etwaiger Rechte der SUSTAINABLE4U.
- Unterlagen, Vertraulichkeit
- An sämtlichen im Rahmen der Geschäftsbeziehungen überlassenen Unterlagen gleich welcher Form behält sich die SUSTAINABLE4U die Eigentums- und Urheberrechte vor. Der LIEFERANT darf diese lediglich für die Zwecke der Geschäftsbeziehungen nutzen. Sie dürfen Dritten ohne schriftliche Zustimmung des LIEFERANTEN nicht zugänglich gemacht werden. Nach der Beendigung der Geschäftsbeziehungen oder sobald die Unterlagen nicht mehr benötigt werden, sind diese unaufgefordert zurückzugeben oder mit Zustimmung der SUSTAINABLE4U zu vernichten.
- Der LIEFERANT ist verpflichtet, sämtliche ihm im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung bekanntwerdenden geschäftlichen, betrieblichen oder technischen Angelegenheiten auch über das Ende der Geschäftsbeziehung hinaus geheim zu halten, soweit diese Informationen nicht allgemein bekannt geworden sind oder SUSTAINABLE4U schriftlich auf die Geheimhaltung verzichtet hat. Diese Verpflichtungen sind zeitlich unbegrenzt.
- Der LIEFERANT darf nur mit der schriftlichen Zustimmung der SUSTAINABLE4Us auf die Geschäftsbeziehung hinweisen.
- Produkthaftung
- Der LIEFERANT hat SUSTAINABLE4U von Ansprüchen Dritter wegen Schäden, Kosten, Aufwendungen und sonstigen Nachteilen, die aus Produktfehlern resultieren, freizustellen, soweit die Ursache in seinem Herrschafts- und Organisationsbereich gesetzt wurde und er im Außenverhältnis selbst haftet.
- Im Umfang dieser Freistellungspflicht ist er auch verpflichtet, etwaige Aufwendungen der SUSTAINABLE4U zu erstatten, und Schäden zu erstatten, die sich aus einem Produktfehler oder einer im Zusammenhang mit einem Produktfehler durchgeführten Feldmaßnahme ergeben. Die Feldmaßnahmen schließen insbesondere Rückrufaktionen und Warnungen mit ein. Über Inhalt und Umfang von solchen Feldmaßnahmen wird SUSTAINABLE4U, soweit möglich und zumutbar, den Lieferanten informieren und ihm Gelegenheit zur Stellungnahme geben.
- Weitere Ansprüche der SUSTAINABLE4U bleiben unberührt.
- Compliance
- Der LIEFERANT ist verpflichtet, im Einklang mit den für ihn geltenden rechtlichen Bestimmungen zu handeln, insbesondere den Regelungen des Datenschutzes, des Wettbewerbsrechts, den Regelungen zur Korruptionsbekämpfung und zur Geldwäsche.
- Besteht der begründete Verdacht oder steht fest, dass der LIEFERANT gegen die für ihn geltenden rechtlichen Bestimmungen verstoßen hat, so ist SUSTAINABLE4U berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder den Vertrag zu kündigen, wenn der SUSTAINABLE4U ein weiteres Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist. Sonstige Rechte der SUSTAINABLE4U, insbesondere auf Schadensersatz, bleiben unberührt.
- Gerichtsstand, Rechtswahl
- Die gesamten Rechtsverhältnisse zwischen dem LIEFERANTEN und SUSTAINABLE4U unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
- Gerichtsstand für sämtliche Klagen ist Iserlohn, Bundesrepublik Deutschland. SUSTAINABLE4U ist berechtigt, nach eigenem Ermessen, den LIEFERANT auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
- Salvatorische Klausel
- Sollte eine Bestimmung dieser Einkaufsbedingungen oder sonstiger Vereinbarungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden oder sollte sich eine Lücke darin herausstellen, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
[Stand Januar 2025]