Veranstaltungsbedingungen

PRÄAMBEL

Die sustainable4U GmbH („sustainable4U“), mit Sitz in Iserlohn, ist ein Tochterunternehmen der Medice Arzneimittel Pütter GmbH & Co. KG, zuständig für die Umsetzung von ganzheitlichen und zukunftsorientierten Konzepten für die Bereiche Ernährung und Umwelt. Die sustainable4U hat unter anderem die Planung und Durchführung von Veranstaltungen für die Muttergesellschaft oder für Dritte zum Gegenstand und beauftragt Partnerunternehmen („PARTNER“) zur Erbringung von Dienstleistungen für diese Veranstaltungen.

§ 1 GEGENSTAND DER AGB 

  1. Diese AGB regeln die Geschäftsbeziehung zwischen der sustainable4U und dem PARTNER hinsichtlich Dienstleistungen für Veranstaltungen.
  2.   Diese AGB gelten für alle, auch künftigen, Geschäftsbeziehungen zwischen der sustainable4U und dem PARTNER. Sie gewähren dem PARTNER keinen Anspruch auf den Abschluss und Vergabe von Verträgen durch die sustainable4U.
  3. Etwaige eigene Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des PARTNERS finden keine Anwendung.

§ 2 STATUS PARTNER UND EINHALTUNG GESETZLICHER VORGABEN

  1.   Der PARTNER ist Selbständiger bzw. Gewerbetreibender und steht in keinem Abhängigkeits- oder Arbeitsverhältnis zur sustainable4U. Der Vertragsabschluss begründet daher weder ein Arbeitsverhältnis, noch werden durch ihn die Voraussetzungen für eine Tätigkeit bei der sustainable4U als arbeitnehmerähnliche Person oder Scheinselbständiger begründet. Der PARTNER sichert zu, überwiegend auch mit anderen Auftraggebern zusammen zu arbeiten und dass die sustainable4U nicht sein einziger Auftraggeber ist. Der PARTNER ist nicht weisungsgebunden und nicht in den Organisationsbetrieb der sustainable4U integriert. Er hat Gestaltungsfreiheit bei der Durchführung seiner Tätigkeiten für die sustainable4U. 
  2.   Der PARTNER hat dafür Sorge zu tragen, dass seine Arbeitnehmer, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen und alle weiteren Personen, die auf seine Veranlassung hin im Rahmen des bestehenden Vertrages tätig werden, nicht unter Verstoß gegen geltende zivil-, arbeits-, arbeitsschutzrechtliche-, tarifrechtliche oder andere gesetzliche Regelungen eingesetzt werden. Insbesondere wird er sämtliche Beiträge an die Sozialversicherungsträger sowie Lohn- und sonstige Steuern ordnungsgemäß anmelden und abführen, geltende Mindestlöhne einhalten und die Vorschriften des Arbeitnehmerentsendegesetzes, des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes sowie des Arbeitszeitgesetzes und alle weiteren einschlägigen Arbeitssicherheitsvorschriften ohne Ausnahme beachten. Insoweit hält der PARTNER der sustainable4U von allen Ansprüchen und Ansprüchen Dritter einschließlich etwaig anfallender Kosten der Rechtsverfolgung mit Abschluss des Dienstleistungs- oder Werkvertrages unwiderruflich frei. Diese Verpflichtung besteht auch nach Ende des jeweiligen Vertrages fort, soweit die Ansprüche ihren Ursprung in der Vertragslaufzeit haben.

§ 3 QUALITÄT, KOMMUNIKATIONS- UND INFORMATIONSPFLICHTEN, MÄNGELGEWÄHRLEISTUNG

  1. Der PARTNER wird die Durchführung der vereinbarten Leistungen nur durch entsprechend ausgebildetes, geschultes und qualifiziertes Personal, dessen Ausbildung und Befähigung durch entsprechende Nachweise und Belege nachweisbar sind, erbringen lassen und alle Arbeiten mit der für die Durchführung erforderlichen Sorgfalt in sehr guter Qualität durchführen. Darüber hinaus wird der PARTNER alle von ihm zur Leistungserbringung verwendeten Gerätschaften, Einrichtungen, Materialen etc. durch Sachverständige geprüft und technisch einwandfrei zum Einsatz bringen. Diese genügen den zur Zeit der Durchführung maßgeblichen technischen, gesetzlichen und sonstigen zwingenden Vorgaben (Gesetze, Verordnungen, technische Regeln, DIN-Vorschriften, Unfallverhütungs-vorschriften der Berufsgenossenschaften etc.). Auch insoweit hält der PARTNER der sustainable4U von allen Ansprüchen und Ansprüchen Dritter, einschließlich etwaig anfallender Kosten der Rechtsverfolgung, mit Abschluss dieses Vertrages unwiderruflich frei. Diese Verpflichtung besteht auch nach Ende dieses Vertrages fort.
  2. Die sustainable4U ist berechtigt, sich jederzeit und unangemeldet persönlich oder durch einen Mitarbeiter oder durch einen von der sustainable4U beauftragten Dritten (z.B. von der sustainable4U beauftragten Gutachter) von der Erfüllung der vereinbarten Leistungen zu überzeugen.
  3. Der PARTNER hat seine Arbeiten so durchzuführen, dass die sustainable4U und andere tätige Unternehmer nicht behindert werden. Er muss rechtzeitig für alle erforderlichen Abstimmungen und Unterrichtungen hinsichtlich des technischen und zeitlichen Arbeitsablaufes sorgen.
  4. Der PARTNER ist verpflichtet, alle Behinderungen, die die termingerechte Ausführung seiner Arbeiten in Frage stellen könnten, der sustainable4U unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
  5. Der Umfang der Gewährleistung richtet sich nach den vertraglichen Vereinbarungen und den jeweils einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen.  

§ 4 ZAHLUNGSMODALITÄTEN

  1. Die vereinbarten Preise sind Festpreise. In den Preisen ist alles enthalten, was zur ordnungsgemäßen, vollständigen und termingerechten Ausführung der Leistung durch den PARTNER notwendig ist, sowie alle Kosten, die zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtung des PARTNERS anfallen. Spätere Materialpreiserhöhungen oder sonstige Kostensteigerungen führen nicht zu einer Änderung der vereinbarten Vergütung.
  2. Eine entsprechende Rechnung und ggf. Nachweise von schriftlich vereinbarten Auslagen des PARTNERS müssen spätestens nach zehn (10) Werktagen nach Veranstaltungsdurchführung bei der sustainable4U vorliegen.
  3. Die Rechnung ist digital per E-Mail bei der sustainable4U einzureichen.

§ 5 HAFTUNG UND FREISTELLUNG

  1. Der PARTNER ist verpflichtet, seine ihm als Unternehmer obliegenden allgemeinen Verkehrssicherungspflichten (§ 823 I BGB) nicht zu verletzen, d.h. im Rahmen des Erforderlichen und Zumutbaren dafür zu sorgen, dass die sustainable4U und Dritte im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit nicht zu Schaden kommen. Insoweit hält der PARTNER der sustainable4U von allen Ansprüchen und Ansprüchen Dritter, einschließlich etwaiger Kosten der Rechtsverfolgung, unwiderruflich frei. Diese Verpflichtung gilt auch nach Ende dieses Vertrages fort.  
  2. Im Falle eines schuldhaften Verstoßes gegen Anordnungen von Behörden, gegen gesetzliche Vorschriften oder gegen wesentliche Verpflichtungen aus diesen AGB oder dem Dienstleistungs- oder Werkvertrag durch den PARTNER, kann die sustainable4U den Dienstleistungs- oder Werkvertrag mit dem PARTNER ohne Fristsetzung und/oder vorherige Androhung fristlos kündigen und die sofortige Einstellung seiner Tätigkeit und die unverzügliche Räumung der Veranstaltungsörtlichkeit verlangen. In diesem Falle verliert der PARTNER seinen Vergütungsanspruch vollumfänglich und ist zur Leistung von Schadensersatz verpflichtet. Sofern der PARTNER der Aufforderung zur Einstellung und Räumung nicht unverzüglich nachkommt, kann die sustainable4U die Einstellung und Räumung im Wege einer Ersatzvornahme auf Kosten des PARTNERS durchführen lassen. Zur Räumung ist der PARTNER auch verpflichtet, wenn für die Sicherheit notwendige Anlagen, Einrichtungen oder Vorrichtungen nicht betriebsfähig sind oder wenn Betriebsvorschriften nicht eingehalten werden können.       
  3. Der PARTNER erbringt seine von der sustainable4U beauftragte Leistung rechtzeitig und mangelfrei. Im Falle der Nichteinhaltung der Vertragstermine haftet der PARTNER angemessen für alle Schäden und Nachteile, die der sustainable4U entstehen. In Bezug auf insoweit etwaig an der sustainable4U von Kunden der sustainable4U gestellten Ansprüche hält der PARTNER der sustainable4U mit Abschluss des Dienstleistungs- oder Werkvertrages, einschließlich etwaiger Kosten der Rechtsverfolgung, unwiderruflich frei. Diese Verpflichtung gilt auch nach Ende des Vertrages fort.
  4. Die Haftung der sustainable4U für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie auf Ersatz des typischerweise entstehenden Schadens beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des PARTNERS, Ansprüche wegen der Verletzung von Kardinalpflichten, d.h. von Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben und bei deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist sowie dem Ersatz von Verzugsschäden (§ 286 BGB). Insoweit haftet die sustainable4U für jeden Grad des Verschuldens nach den gesetzlichen Vorschriften.  Soweit es um Schäden geht, die nicht aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des PARTNERS resultieren, haftet die sustainable4U nur für den typischerweise entstandenen Schaden.
  5. Der Haftungsausschluss gem. vorstehend Zif. 4 dieses Vertrages gilt ebenfalls für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen der Erfüllungsgehilfen der sustainable4U. 
  6. Für von Verrichtungsgehilfen der sustainable4U verursachte Schäden wird keine Haftung übernommen, sofern der sustainable4U nicht eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung der Sorgfaltspflicht bei der Auswahl und Überwachung der Verrichtungsgehilfen nachgewiesen wird.
  7. Die sustainable4U hat keine Sachversicherung für Schäden und/oder Abhandenkommen an zur Durchführung der Veranstaltung notwendigen Mietsachen (Technik, Verstärker, Lichtanlagen, sonstige Anlagen, Equipment, Zelte, Zäune, Absperrungen etc.) abgeschlossen. Der PARTNER ist verpflichtet, entsprechende Sachversicherungen seiner an die sustainable4U vermieteten Gegenstände auf eigene Kosten selbst abzuschließen. In Bezug auf insoweit an der sustainable4U gestellte Ansprüche hält der PARTNER der sustainable4U mit Abschluss des Dienstleistungs- oder Werkvertrages einschließlich etwaiger Kosten der Rechtsverfolgung unwiderruflich frei. Diese Verpflichtung gilt auch nach Ende des Vertrages fort.
  8. Im Übrigen richtet sich die Haftung nach den gesetzlichen Vorschriften.

§ 6 HÖHERE GEWALT

Fällt die Veranstaltung aufgrund Höherer Gewalt aus, werden die Parteien von ihren gegenseitigen Leistungspflichten aus dem Dienstleistungs- oder Werkvertrag entbunden. Die Parteien verzichten in diesem Falle gegenseitig auf die Geltendmachung von Schadensersatz- oder sonstigen Ansprüchen und verhandeln zeitnah einvernehmlich über Abschluss eines neuen Dienstleistungs- oder Werkvertrags zu identischen Konditionen. 

§ 7 RÜCKTRITT

  1. Die sustainable4U hat das Recht, jederzeit durch Erklärung in Textform vom Vertrag auch ohne Grund zurückzutreten oder diesen ordentlich zu kündigen. Macht sie von diesem Recht Gebrauch, zahlt sie für die bis dahin tatsächlich erbrachten Leistungen des PARTNERS die vereinbarte Vergütung anteilig. Ersparte Aufwendungen des PARTNERS werden abgezogen.      
  2. Eine fristlose (außerordentliche) Kündigung dieses Vertrages richtet sich für beide Vertragspartner nach den gesetzlichen Vorschriften und ist nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes zulässig. 

§ 8 URHEBERRECHT

  1. Sämtliche von der sustainable4U oder von ihr beauftragten Dritten erstellte Konzepte, Gestaltungen, Präsentationen, Logos, Pläne, Grafiken, Ideen, Texte, Fotos und sonstige Unterlagen sind Eigentum der sustainable4U und unterliegen als persönliche geistige Schöpfungen dem Schutz des Urheberrechtsgesetzes (UrhG).
  2. Die Verwendung oder auch Weitergabe von Werken und Inhalten gem. Zif. 1, auch nur in Teilbereichen, ist dem PARTNER ausdrücklich untersagt. Der PARTNER haftet bei unberechtigter Verwendung und Weitergabe an Dritte für den daraus entstandenen Schaden.
  3. Das Herstellen, Vervielfältigen, Verbreiten von Werken und Inhalten gem. Zif. 1 sowie mit dem Vertragsgegenstand zusammenhängenden Foto- und Filmmaterials (Aufzeichnungen aller Art) ist dem PARTNER sowie seinen erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen im Rahmen der Tätigkeiten des Dienstleistungs- oder Werkvertrages ohne Ausnahme vollumfänglich untersagt. Dies gilt insbesondere für die Nutzung in Form von Printerzeugnissen und für die Nutzung im Wege der öffentlichen Zugänglichmachung gem. § 19a UrhG (Internet). Der PARTNER ist somit nicht berechtigt, u.a. Fotos oder Videos oder sonstige Aufzeichnungen am Veranstaltungsort herzustellen und das Foto- und Video- und Aufzeichnungsmaterial ins Internet zu stellen und/oder stellen zu lassen. Für jeden schuldhaften Verstoß gegen dieses Verbot ist der PARTNER zur Zahlung einer angemessenen Vertragsstrafe verpflichtet, die von der sustainable4U festzusetzen und im Streitfall der Höhe nach vom zuständigen Landgericht zu überprüfen ist.
  4. Nach Ende der Veranstaltung sind alle etwaig an PARTNER übergebenen Unterlagen gem. Zif. 1 sowie alle Geschäftspapiere, Pläne, Zeichnungen, Fotos, Videos, Filme, Dateien, Skizzen, Texte, Bilder, Entwürfe etc. unverzüglich an die sustainable4U zurückzugeben.

§ 9 BETRIEBSHAFTPFLICHTVERSICHERUNG

Auf Verlangen der sustainable4U hat der PARTNER eine Betriebshaftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden in Höhe von mindestens 5.000.000,00 Euro pro Schadensfall abzuschließen und der sustainable4U den Versicherungsschein bei Abschluss des Dienstleistungs- oder Werkvertrages vorzulegen. Der Versicherungsschein ist wesentlicher Vertragsbestandteil des Dienstleistungs- oder Werkvertrages.

§ 10 GEHEIMHALTUNG

  1. Der PARTNER ist verpflichtet, alle Informationen und Kenntnisse, die er direkt oder indirekt im Rahmen der gemeinsamen Projekte erlangt, vertraulich zu behandeln und nur im Zusammenhang mit den betroffenen Projekten zu verwenden.
  2. Der PARTNER ist verpflichtet, die im Zusammenhang mit diesem Vertrag erworbenen Informationen, d.h. u.a. 
    • Know-how sowie Ergebnisse, die im Rahmen der Projekte erzielt oder verwendet werden,
    • Unterlagen, Daten, Dateien, Mails und geschäftliche Kenntnisse,
    • Pflichten- bzw. Lastenhefte, Zeichnungen, Skizzen, CAD Unterlagen, Veranstaltungskonzepte, Programme etc.
    • Qualitätsinformationen, Zeitpläne, Fotos, Marken, Texte u.ä. sämtliche personenbezogene Daten
    • andere, nicht öffentlich verfügbare Informationen, die der PARTNER im Rahmen des Projektes über die sustainable4U erlangt;

weder an Dritte weiterzugeben, noch in anderer Form Dritten zugänglich zu machen und alle Vorkehrungen zu treffen, um einen Zugriff Dritter auf diese Informationen unter Einhaltung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) zu verhindern. Der PARTNER ist zu absolutem Stillschweigen verpflichtet. Dies gilt auch nach Beendigung dieses Vertrages. Für jeden schuldhaften Verstoß gegen diese Verbote ist der PARTNER zur Zahlung einer angemessenen Vertragsstrafe verpflichtet, die von der sustainable4U festzusetzen und im Streitfall der Höhe nach vom zuständigen Landgericht zu überprüfen ist.

  1. Die Geheimhaltungspflicht gem. Zif.2 erstreckt sich auch auf sämtliche Mitarbeiter, Beauftragte, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen sowie aus seiner Sphäre stammenden Personen des PARTNER ohne Rücksicht auf die Art und rechtliche Ausgestaltung der Zusammenarbeit.  Der PARTNER hat diesem Personenkreis die entsprechende Geheimhaltungspflicht gem. Zif. 2 schriftlich aufzuerlegen.

§ 11 SICHERHEITSBESTIMMUNGEN

  1. Der PARTNER sichert zu, die berufsgenossenschaftlichen Unfallverhütungsvorschriften BGV C 1 (Unfallverhütungsvorschrift Veranstaltungs- und Produktionsstätten für szenische Darstellung) und BGV A 3 (Unfallverhütungsvorschrift Elektrische Anlagen und Betriebsmittel) einzuhalten.
  2. Des Weiteren verpflichtet sich der PARTNER dazu, in Versammlungsstätten und darüber hinaus in allen anderen Örtlichkeiten nicht gegen die Vorschriften der Betreibervorschriften der §§ 31 ff. der jeweils vor Ort einschlägigen Versammlungsstätten-VO zu verstoßen.
  3. Vom PARTNER weitere einzuhaltende gesetzliche Vorschriften: Der PARTNER versichert der sustainable4U, die einschlägigen Vorschriften folgender Regelwerke, DINs, Verordnungen, Gesetze etc. zu kennen und einzuhalten:
    • Die Hausordnung der sustainable4U bzw. zuständigen Vermieters;
    • Die einschlägige landesrechtliche Versammlungsstätten-VO; insbesondere die Betriebsvorschriften der §§ 31 ff.
    • Die Gewerbeordnung
    • Das Arbeitsschutzgesetz
    • Das Arbeitszeitgesetz
    • Die Arbeitsstättenverordnung
    • Die Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaft (z.B. UVV BGV A1 und UVV BGV C 1)
    • Die DGUV Vorschrift 1
    • Die DIN 15905 Teil 5 (Maßnahmen zur Vermeidung einer Gehörgefährdung)
    • Die DIN EN 600825 – 1 „Sicherheit von Lasereinrichtungen“
    • DIN 14096 (Brandschutzordnung)
    • Die DIN 4102 (Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen)
    • DIN 4112  (Temporäre Bauten)
    • Das Bundesimmissionsschutzgesetz nebst Anlagen, TA Lärm
    • Die Lärm- und Vibrationsschutz-VO
    • Das Jugendschutzgesetz (JSchgG)
  1. Mit Abschluss dieses Vertrages hält PARTNER der sustainable4U insoweit (Verstöße gegen vorstehend § 12 Zif. 1, 2 und 3) von allen insoweit gestellten Schadensersatzansprüchen und Schadensersatzansprüchen Dritter einschließlich etwaiger Kosten der Rechtsverfolgung unwiderruflich frei. Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung dieses Vertrages fort.
  2. Der PARTNER hat der sustainable4U bei Vertragsschluss in Textform unter Angabe der ladungsfähigen Anschrift eine verantwortliche Person zu benennen, die während der Vorbereitung, der Auf- und Abbauphase, während des Veranstaltungsbetriebs, bis zum endgültigen Veranstaltungsende am Veranstaltungstag vor Ort anwesend und durchgehend erreichbar ist. Diese Person unterliegt im Hinblick auf Fragen der Veranstaltungssicherheit uneingeschränkt den Weisungen der sustainable4U. Die verantwortliche Person hat rechtzeitig vor Stattfinden der Veranstaltung an einer Besichtigung und Begehung der Veranstaltungsörtlichkeit teilzunehmen und sich mit der Örtlichkeit – insbesondere im Hinblick auf Notausgänge, Rettungswege und Notfalleinrichtungen – vertraut zu machen.

§ 12 ALLGEMEINES

  1. Es wird die Textform vereinbart. Dieser Vertrag kann nur in Textform oder schriftlich abgeschlossen werden (die beiderseitige handschriftliche Unterzeichnung des Vertrages und die Übermittlung der unterschriebenen Vertragsurkunde im Original oder in eingescannter Form reicht aus). Änderungen, Ergänzungen sowie der Verzicht auf die Textform können ebenfalls nur in Textform vereinbart werden. Mündliche Abreden sind nicht getroffen.
  2. Die Parteien verpflichten sich, im Falle einer sich aus diesem Vertrag ergebenden Streitigkeit vor Klageerhebung bei einem ordentlichen Gericht oder Schiedsgericht eine Mediation gemäß der Mediationsordnung der SIHK zu Hagen durchzuführen.
  3. Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten aus oder in Verbindung mit diesem Auftrag ist der Sitz der sustainable4U, Iserlohn, wenn die Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind. Es gilt in jedem Falle ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  4. Zur Aufrechnung und Zurückbehaltung ist der PARTNER nur berechtigt, wenn seine Ansprüche von der sustainable4U unbestritten, in Textform anerkannt oder rechtskräftig gerichtlich festgestellt sind.
  5. Sollte eine Regelung dieser AGB unwirksam sein, werden die übrigen Regelungen davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, in diesem Fall eine wirksame, dem Vertragszweck entsprechende zulässige Klausel einvernehmlich zu vereinbaren. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen werden die Vertragskunde eine Regelung treffen, welche dem am nächsten kommt, was die Vertragspartner gewollt haben. Entsprechendes gilt, soweit sich herausstellen sollte, dass die Verträge eine Regelungslücke enthalten. Ersatzweise gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
  6. Abweichende Geschäftsbedingungen des PARTNERS werden nicht Bestandteil des Vertrages. Dies gilt auch, wenn die sustainable4U der Einbeziehung dieser Geschäftsbedingungen nicht ausdrücklich widerspricht. Andere Vereinbarungen, insbesondere Zusicherungen, Änderungen und Nebenabreden, sind nur dann wirksam, wenn sich die sustainable4U damit ausdrücklich schriftlich einverstanden erklärt.